💧 Wasserprobentechnik WERNER
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🧪 Legionellenprüfung: Untersuchungspflicht, Ablauf und wichtige Informationen
Trinkwasser schützen. Risiken erkennen. Vorschriften beachten.
Legionellen sind Bakterien, die sich unter geeigneten Bedingungen in Trinkwasserinstallationen vermehren können. Gelangen sie über feinste Wassertröpfchen, beispielsweise beim Duschen, in die Atemwege, können sie schwere Erkrankungen verursachen.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet Betreiber bestimmter Trinkwasserinstallationen zu regelmäßigen Untersuchungen auf Legionellen. WTW Wasserprobentechnik WERNER unterstützt Sie bei Fragen zur Trinkwasserprobenahme und zur Untersuchung Ihrer Wasserqualität in Zusammenarbeit mit geeigneten, zugelassenen Untersuchungsstellen.
🔬 Was sind Legionellen?
Legionellen sind natürlich vorkommende Bakterien, die sich insbesondere in warmem Wasser vermehren können. Besonders günstige Bedingungen finden sie häufig bei Wassertemperaturen zwischen etwa 25 °C und 45 °C.
Eine Infektion erfolgt hauptsächlich durch das Einatmen legionellenhaltiger Aerosole, beispielsweise beim Duschen. Eine Erkrankung kann als Legionärskrankheit mit schwerer Lungenentzündung verlaufen. Eine Übertragung durch das Trinken von Wasser ist normalerweise nicht der typische Infektionsweg.
Eine fachgerechte Untersuchung hilft dabei, eine mögliche Belastung der Trinkwasserinstallation zu erkennen und erforderliche Maßnahmen einzuleiten.
⚖️ Wer muss sein Trinkwasser auf Legionellen untersuchen lassen?
Die Untersuchungspflicht ist in § 31 der Trinkwasserverordnung geregelt. Sie betrifft bestimmte Wasserversorgungsanlagen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Untersuchungspflicht besteht grundsätzlich, wenn folgende Bedingungen gemeinsam vorliegen:
Großanlage zur Trinkwassererwärmung: Der Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer hat mehr als 400 Liter Inhalt oder mindestens eine Trinkwasserleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle hat mehr als 3 Liter Inhalt. Der Inhalt einer Zirkulationsleitung wird dabei nicht berücksichtigt.
Duschen oder vergleichbare Einrichtungen: Es sind Einrichtungen vorhanden, bei denen Trinkwasser zerstäubt beziehungsweise vernebelt wird.
Gebäude: Die Wasserversorgungsanlage befindet sich nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus.
Abgabe im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit: Die weiteren Voraussetzungen der TrinkwV müssen erfüllt sein.
Ob eine konkrete Anlage untersuchungspflichtig ist, muss anhand der tatsächlichen Gegebenheiten geprüft werden.
📅 Welche Untersuchungsintervalle gelten?
Für untersuchungspflichtige Gebäudewasserversorgungsanlagen gelten grundsätzlich folgende Intervalle:
Gewerbliche, nicht öffentliche Tätigkeit: mindestens alle drei Jahre.
Öffentliche Tätigkeit: grundsätzlich mindestens einmal jährlich. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann das Gesundheitsamt ein längeres Intervall von bis zu drei Jahren festlegen.
Neue Anlagen: Die erste Untersuchung muss innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme erfolgen.
Für bestimmte Einrichtungen, beispielsweise Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen mit besonders infektionsgefährdeten Patienten, gelten besondere Einschränkungen bei der Verlängerung der Untersuchungsintervalle.
Rechtsgrundlage: § 31 TrinkwV.
🧫 Wie läuft eine Legionellenuntersuchung ab?
Eine aussagekräftige Untersuchung setzt eine fachgerechte Probenahme an den vorgesehenen Entnahmestellen voraus.
Je nach Anlage und Untersuchungsauftrag gehören dazu beispielsweise:
die Festlegung der erforderlichen Probenahmestellen,
die Probenahme an den vorgesehenen Stellen der Trinkwasserinstallation,
die ordnungsgemäße Kennzeichnung und Weiterleitung der Proben,
die mikrobiologische Untersuchung durch eine zugelassene Untersuchungsstelle,
die Dokumentation und Bewertung der Untersuchungsergebnisse durch die zuständigen Fachstellen.
Wichtig: Untersuchungen nach der Trinkwasserverordnung einschließlich der erforderlichen Probenahme müssen grundsätzlich durch eine dafür zugelassene Untersuchungsstelle beauftragt und durchgeführt werden. Die Beauftragung muss sich auch auf die Probenahme erstrecken. Die jeweils geltenden Vorgaben der TrinkwV sind einzuhalten.
WTW Wasserprobentechnik WERNER unterstützt Sie im Rahmen der angebotenen Leistungen und der Zusammenarbeit mit geeigneten Untersuchungsstellen.
🌡️ Wie lässt sich das Legionellenrisiko reduzieren?
Ein ordnungsgemäßer Betrieb der Trinkwasserinstallation ist ein wesentlicher Bestandteil der Vorbeugung.
Dazu gehören unter anderem:
die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik,
geeignete Temperaturen und Betriebsbedingungen der Trinkwassererwärmung,
die Vermeidung unnötiger Stagnation in Leitungen,
eine regelmäßige Wartung und Kontrolle der Anlage,
die Durchführung vorgeschriebener Untersuchungen.
Bei der Planung und dem Betrieb sind die technischen Anforderungen der jeweiligen Anlage zu berücksichtigen. Eine einzelne Temperaturmessung oder eine unauffällige Probe ersetzt keine vollständige hygienische Bewertung der Installation.
🚨 Was passiert, wenn der technische Maßnahmenwert erreicht wird?
Der technische Maßnahmenwert für Legionella spec. beträgt 100 koloniebildende Einheiten pro 100 Milliliter (100 KBE/100 ml).
Wird dieser Wert bei einer entsprechenden Untersuchung erreicht, entstehen Handlungspflichten nach § 51 TrinkwV. Dazu gehören insbesondere:
die vorgeschriebene Anzeige beim Gesundheitsamt, sofern sie nicht bereits durch die zugelassene Untersuchungsstelle erfolgt ist,
Untersuchungen zur Klärung der Ursachen einschließlich Ortsbesichtigung und Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik,
eine schriftliche Risikoabschätzung,
erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher,
die Dokumentation und gegebenenfalls Information der betroffenen Verbraucher.
Welche Maßnahmen konkret notwendig sind, hängt von den Untersuchungsergebnissen und den Umständen der jeweiligen Anlage ab. Das Gesundheitsamt kann weitere Maßnahmen anordnen.
🏢 Ihr Ansprechpartner für die Trinkwasserprobenahme
WTW Wasserprobentechnik WERNER unterstützt Eigentümer, Hausverwaltungen, Gewerbebetriebe und Betreiber von Trinkwasserinstallationen bei Fragen zur Probenahme und zur Untersuchung von Trinkwasser.
Wir legen Wert auf eine sorgfältige Arbeitsweise, persönliche Betreuung und eine nachvollziehbare Abstimmung des Untersuchungsauftrags.
Sie möchten wissen, ob Ihre Anlage untersuchungspflichtig ist oder eine Legionellenuntersuchung veranlassen?
Kontaktieren Sie uns. Wir besprechen mit Ihnen die Ausgangssituation und die nächsten Schritte.
WTW Wasserprobentechnik WERNER
Telefon: +49 171 1555775
E-Mail: UdoWerner@t-online.de
Weiterführende Informationen
§ 31 TrinkwV – Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionellen
§ 39 TrinkwV – Beauftragung einer zugelassenen Untersuchungsstelle
Umweltbundesamt – Empfehlungen und Stellungnahmen zu Trinkwasser
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Ob eine konkrete Anlage untersuchungspflichtig ist und welche Maßnahmen erforderlich sind, muss anhand der geltenden Vorschriften und der individuellen Gegebenheiten beurteilt werden.
Rufen Sie uns an – wir stellen den Kontakt zum Labor her und kümmern uns um alles Weitere.
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